„Feuerwehrhaus“, Bad Mergentheim – Stuppach
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.500 m² und liegt im Norden des Stadtteils Stuppach.
Durch den Bebauungsplan wird folgendes Grundstück überplant:
Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 369, Gemarkung Stuppach.
Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Ingenieurbüros Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim im Maßstab 1:1.000 vom 13.09.2024.
Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.
Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung eines Feuerwehrhauses in Stuppach. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Das Plangebiet wird als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Feuerwehr gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt.