„Caritas-Krankenhaus, 2. Änderung und Erweiterung“, Bad Mergentheim


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 29.09.2022 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Caritas-Krankenhaus, 2. Änderung und Erweiterung“, Bad Mergentheim aufzustellen und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,39 ha und liegt südlich der Buchener Straße (L2248 Bad Mergentheim – Schweigern) gelegen und grenzt an das bestehende Caritas-Klinikgelände an. Er umfasst im nördlichen Teilraum einen ehemals gewerbe­baulich genutzten Standort (ehemaliges Palux-Gelände). Zudem sind eine Kfz-Stellfläche des bestehenden Klinikgeländes im Süden und bislang landwirtschaftlich genutzte Standorte im Südwesten einbezogen.

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 2186, 2189, 2191, 2192, 2194

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 2147, 2174, 2178, 2180, 2182, 2200


Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf im Maßstab 1:1.000 vom 01.09.2022.

Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt­prüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.

 

Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauleitplanerischen Rahmenbe­dingungen für eine Erweiterung des langjährig bestehenden Klinikgeländes (Caritas Krankenhaus) an der Uhlandstraße im Kernstadtgebiet geschaffen werden. Eine bedarfsgerechte Entwicklung der überörtlichen bedeutsamen Gesundheitseinrichtung soll ermöglicht und deren Fortbestand im Kernstadtgebiet langfristig gesichert werden.

Als Art der baulichen Nutzung ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein „Sonstiges Sondergebiet Klinikgebiet“ nach
§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.