Bebauungsplanentwurf und örtlichen Bauvorschriften „Mühläcker III“, Bad Mergentheim – Althausen


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften „Mühläcker III“, Bad Mergentheim – Althausen gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 15.790 m² und schließt westlich an der bestehenden Wohnbebauung der Baugebiete „Mühläcker“ und „Mühläcker II“ an.

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:    

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 4535, 4536, 4537, 4538/6, Gemarkung Althausen.

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 4538/1, 4538/2, Gemarkung Althausen.

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 vom 11.11.2022 / 29.12.2023 / 14.05.2024.

Es gilt die Begründung mit integriertem Umweltbericht vom 11.11.2022 / 29.12.2023 / 14.05.2024.

Kurzfassung der Begründung

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes „Mühläcker III“, Bad Mergentheim – Althausen soll der aktuelle Bedarf an Wohnbauflächen im Stadtteil Althausen gedeckt werden. Der Planbereich soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.