ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die öffentliche Auslegung von Bebauungsplanentwurf und örtlichen Bauvorschriften „Zukunftsstadt Auenland – Teil 1“, Bad Mergentheim


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften „Zukunftsstadt Auenland – Teil 1“, Bad Mergentheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet zwischen der Igersheimer Straße im Norden, der Austraße im Osten, Kopernikus-Realschule und Deutschorden-Gymnasium im Süden sowie der vorhandenen Bebauung der Inneren Au im Westen, umfasst eine Fläche von ca. 9.135 m².

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:    

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 3749, 3750/2 und 3751, Gemarkung Mergentheim.

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 3752/1, Gemarkung Mergentheim. 

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros Baurconsult Architekten Ingenieure GbR, Haßfurt im Maßstab 1:500 vom 28.10.2025.

Es gilt die Begründung vom 28.10.2025.

Bebauungsplanentwurf mit bauplanungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bau­vorschriften und die Begründung werden in der Zeit

                                                                              vom 08.12.2025 bis 16.01.2026

im Internet unter www.bad-mergentheim.de bei Menü / Bauen & Wohnen / Bauleitplanung / Bauleitpläne: Auslage veröffentlicht.

Die Unterlagen werden zusätzlich auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, im Flur des 3. Stockes, während der Sprechzeiten zur Ein­sichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form per E-Mail an auslegungen@bad-mergentheim.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Post an das Stadtbauamt, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim oder mündlich zur Nieder­schrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der o.g. Veröffentlichungsfrist abgege­bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe­rücksichtigt bleiben können.

Kurzfassung der Begründung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zukunftsstadt Auenland – Teil 1“, Bad Mergentheim ist die Stärkung der Nahversorgung für die umliegenden vorhandenen und geplanten Wohngebiete. Die bestehende Lidl-Filiale mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.005 m² soll durch den geplanten Neubau mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.550 m² ersetzt werden. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Als Art der baulichen Nutzung wird nach § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel der Grundversorgung“ festgesetzt.