ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die öffentliche Auslegung von Bebauungsplanentwurf und örtlichen Bauvorschriften „SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften „SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha und befindet sich ca. 650 m südlich der Ortslage des Bad Mergentheimer Stadtteils Herbsthausen. 

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:     

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 206 und 206/1, Gemarkung Herbsthausen. 

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 vom 28.11.2024 / 20.02.2025 / 22.07.2025.

Es gilt die Begründung mit integriertem Umweltbericht vom 28.11.2024 / 20.02.2025 / 22.07.2025.

Bebauungsplanentwurf mit bauplanungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bau­vorschriften und die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit

                                                                   vom 13.10.2025 bis 14.11.2025

im Internet unter www.bad-mergentheim.de bei Menü / Bauen & Wohnen / Bauleitplanung / Bauleitpläne: Auslage veröffentlicht.

Die Unterlagen werden zusätzlich auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, im Flur des 3. Stockes, während der Sprechzeiten zur Ein­sichtnahme öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Insbesondere sind folgende Informationen verfügbar:

  1. Begründung und Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf die folgenden Schutzgüter:

-     Landschaftsbild
-     Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
-     Fläche
-     Boden
-     Wasser
-     Klima und Luft
-     Mensch
-     Kultur und Sachgüter

  1. Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung betreffen folgende umweltbezogene Themen:
  • Gewässer- und Grundwasserschutz
  • Bodenschutz, Geologie, Geochemie
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Bodenbrütende Vogelarten, Verlust von 2 Brutplätzen der Feldlerche
  • Klimaschutz, Klimawandel, Klimaneutralität, Erderwärmung
  • Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, Vorbehaltsflur I
  1. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu Europäischen Vogelarten, Pflanzenarten, Säugetieren, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Fische, Rundmäuler, Schmetterlinge, Käfer, Libellen, Mollusken.

Die Unterlagen werden während des vorgenannten Zeitraums informativ auch auf der Verwaltungsstelle des Stadtteils Herbsthausen während der dort üblichen Sprechzeiten ausgelegt.

Während der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form per E-Mail an auslegungen@bad-mergentheim.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Post an das Stadtbauamt, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim oder mündlich zur Nieder­schrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der o.g. Veröffentlichungsfrist abgege­bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe­rücksichtigt bleiben können.

Kurzfassung der Begründung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.