ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Aufstellung eines Bebauungsplans mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung „Feuerwehrhaus“, Bad Mergentheim – Stuppach


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 25.01.2024 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Feuerwehrhaus“, Bad Mergentheim – Stuppach, aufzustellen und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.500 m² und liegt im Norden des Stadtteils Stuppach.

Durch den Bebauungsplan wird folgendes Grundstück überplant:

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 369, Gemarkung Stuppach.

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Ingenieurbüros Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim im Maßstab 1:1.000 vom 13.09.2024.

Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt­prüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.

Der Bebauungsplanvorentwurf mit bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht werden

                                                                   vom 26.09.2024 bis 25.10.2024

im Internet unter www.bad-mergentheim.de bei Menü / Bauen & Wohnen / Bauleitplanung / Bauleitpläne: Auslage veröffentlicht.

Die Unterlagen werden zusätzlich auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, im Flur des 3. Obergeschosses, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

In dem o. g. Zeitraum besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, 3. OG, Zimmer 3.05 während der Sprechzeiten.

Die Unterlagen werden während des vorgenannten Zeitraums informativ auch auf der Verwaltungsstelle des Stadtteils Stuppach während der dort üblichen Sprechzeiten ausgelegt.

Die Stellungnahmen zum Bebauungsplan können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form per E-Mail an auslegungen@bad-mergentheim.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Post an das Stadtbauamt, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim abgegeben werden.

Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung eines Feuerwehrhauses in Stuppach. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Das Plangebiet wird als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Feuerwehr gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt.