ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Aufstellung eines Bebauungsplans mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung „Dorfstraße“, Bad Mergentheim – Wachbach


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 28.07.2022 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Dorfstraße“, Bad Mergentheim – Wachbach aufzustellen und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,50 ha und liegt im Norden von Wachbach.

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 4515, 4516 (Weg), 4518 (Straße), Gemarkung Wachbach.

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 212/9 (Weg), Gemarkung Wachbach.

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Architekturbüros, Architektur + Städtebau Friederich, Bad Mergentheim im Maßstab 1:500 vom 13.11.2023.

Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt­prüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.

Der Bebauungsplanvorentwurf mit bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht werden

                                                              vom 23.11.2023 bis 20.12.2023

im Internet unter www.bad-mergentheim.de bei Menü / Bauen & Wohnen / Bauleitplanung / Bauleitpläne: Auslage veröffentlicht.

Die Unterlagen werden zusätzlich auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, im Flur des 3. Obergeschosses, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt (Darlegung).

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht

                                                               am Mittwoch, den 20.12.2023

auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, 3. OG, Zimmer 3.03 während der Sprechzeiten (Anhörung).

Die Unterlagen werden während des vorgenannten Zeitraums informativ auch auf der Verwaltungsstelle des Stadtteils Wachbach während der dort üblichen Sprechzeiten ausgelegt.

Die Stellungnahmen zum Bebauungsplan können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form per E-Mail an auslegungen@bad-mergentheim.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Post an das Stadtbauamt, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim abgegeben werden.

Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes „Dorfstraße“, Bad Mergentheim – Wachbach soll der aktuelle Bedarf nach Wohnnutzungen kombiniert mit Dienstleistungen und nicht störendem Gewerbe im Stadtteil Wachbach gedeckt werden. Der Planbereich soll als Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.