Teilflächennutzungsplan „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“
Am 16.10.2012 hat der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim (Bad Mergentheim – Igersheim – Assamstadt) beschlossen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. In dieser Sitzung wurde außerdem beschlossen, die Nabenhöhe der Anlagen auf max. 150 m zu begrenzen.
Der Gemeinsame Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2012 außerdem beschlossen, von den insgesamt sieben ermittelten Potenzialflächen die Flächen Nr. 1 bis Nr. 4 als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan darzustellen:
Nr. 1, südlich von Apfelbach, (Gemarkungen Apfelbach / Rot), ca. 163 ha
Nr. 2 westlich von Althausen, (Gemarkungen Althausen / Dainbach), ca. 140 ha
Nr. 3 südöstlich von Apfelbach (Gemarkung Apfelbach), ca. 110 ha
Nr. 4 südlich von Harthausen, (Gemarkungen Igersheim / Neuses), ca. 37 ha.
Außerhalb dieser Konzentrationszonen werden gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB Windkraftanlagen im Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft ausgeschlossen. Die Ausschlusswirkung erfasst nur raumbedeutsame Anlagen über 50 m Gesamthöhe, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Der Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“, die Begründung sowie die Standortanalyse zur Ermittlung der Potenzialflächen können
vom 04. März bis 18. März 2013
auf den Bürgermeisterämtern Assamstadt, Bobstadter Str. 1, Zi.Nr. 14,
Igersheim, Tauberweg 5, Zi.Nr. 10 und
Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Bahnhofplatz 1, im Flur des 3. Obergeschosses, während der Sprechzeiten eingesehen werden (Darlegung).
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht auf den Bürgermeisterämtern
Bad Mergentheim, Neues Rathaus, Zimmer 3.03 sowie
Assamstadt, Zimmer 14,
Igersheim, Zimmer 10,
jeweils am Montag, dem 18. März 2013 während der Sprechzeiten(Anhörung).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die formelle Darlegung und Anhörung nur auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim erfolgt.
Auch nach diesem Zeitpunkt können Anregungen und Bedenken bei der Stadt Bad Mergentheim vorgebracht werden.
Die Unterlagen werden während des vorgenannten Zeitraums informativ auch auf den Verwaltungsstellen der Stadtteile Apfelbach, Althausen, Dainbach und Rot während der dort üblichen Sprechzeiten ausgelegt.
Flächennutzungsplan Vorentwurf
FNP Windkraft Vorentwurf Blatt MGH
FNP Windkraft Vorentwurf Blatt Igersheim
Ausschnitte
Ausschnitt Fläche 1 - südlich von Apfelbach (Bad Mergentheim)
Ausschnitt Fläche 2 - westlich von Althausen (Bad Mergentheim)
Ausschnitt Fläche 3 - südöstlich von Apfelbach (Bad Mergentheim)
Ausschnitt Fläche 4 - südlich von Harthausen / nordwestlich von Neuses (Igersheim)
Legende 1
Legende 2
Standortanalyse
Standortanalyse Windkraftanlagen Erläuterungsbericht
Ergebniskarte Potenzialflächen
Detailkarte Nutzungsrestriktionen
Detailkarte Nuturschutzbelange
Detailkarte Militär / Versorgung / Infrastruktur
Detailkarte Windgeschwindigkeit in 140 m ü. Grund

